A l l e Impfungen müssen mindestens 2 Wochen alt sein und dürfen höchsens 1 Jahr zurückliegen.
Ohne gültigen Impfausweis erfolgt grundsätzlich keine Aufnahme des Tieres. Der Impfausweis verbleibt für die Aufenthaltsdauer in der Pension.
Weiterhin muss die Durchführung einer Wurmkur nachgewiesen werden.
Ihr Tier sollte vor Abgabe ein Anti-Floh/ Zeckenmittel erhalten haben.
Folgende Impfungen sind für Katzen erforderlich:
Tollwut |
Katzenseuche |
Leukose |
Katzenschnupfen |